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Ansatzsysteme für finanzielle Vermögenswerte
Vergleich zwischen Handelsrecht und IFRS (IAS 39)
Der Standard IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) beinhaltet die zentralen Regelungen, wie Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen in Jahresabschlüssen abgebildet, bewertet und erläutert werden müssen. Der nachstehende Beitrag liefert einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen Ansatzregelungen gemäß Handelsrecht sowie nach IAS 39 in Form von einer Gegenüberstellung.
1. Finanzielle Vermögenswerte im Sinne der Rechnungslegung
Im Gegensatz zu IFRS beinhaltet das Handelsrecht keine Legaldefinition über Finanzinstrumente, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten. Konkrete Beispiele hierfür werden im HGB/UGB auch nicht angeführt. Im Handelsgesetzbuch werden nur derivative Finanzinstrumente in § 237a Abs. 1 im Rahmen der Anhangsangaben zu Finanzinstrumenten erwähnt.
Auf Grund fehlender Legaldefinition wird ein Wertpapier nach h. M. als eine Urkunde betrachtet, die ein Recht verbrieft. Die Art der Übertragung des verbrieften Rechts ist dabei für die Wertpapiereigenschaft ohne Bedeutung. Als Wertpapiere gelten:
• Aktien
• Verzinsliche Schuldverschreibungen
• Geldmarktpapiere
• Genussscheine
• Investmentzertifikate
• Optionsscheine
• Zins- und Gewinn...