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SWK 3, 20. Jänner 2007, Seite S 73

Holzarbeiten im Ausland

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Ein österreichisches Unternehmen (Ö1) erhält den Auftrag, in Deutschland Windbruchholz aufzuarbeiten. Gleichzeitig beauftragt der Auftragnehmer einen österreichischen Subunternehmer (Ö2) mit der Beaufsichtigung und Kontrolle der Arbeitsleistungen. Wie hat - aus österreichischer Sicht - umsatzsteuerlich die Rechnungsstellung zu erfolgen?

Antwort: Zuerst stellt sich wie immer die Frage nach der Art der Leistung des Ö1 und dem Leistungsort. Es handelt sich dabei um eine Leistung, die gem. § 3a Abs. 6 UStG am Grundstücksort steuerbar ist. Diese Regelung betrifft nämlich auch sonstige Leistungen, die sich auf Bestandteile oder Früchte des Grundstückes beziehen (z. B. Erntearbeiten, Holzschlägerei; vgl. Ruppe, UStG3, § 3a Tz. 31). Der Leistungsort liegt danach in Deutschland und ist aus österreichischer Sicht nicht steuerbar. Da die Beaufsichtigung und Kontrolle durch den österreichischen Subunternehmer im engen (sachlichen) Zusammenhang mit einem Grundstück steht, liegt der Leistungsort für Ö2 ebenfalls in Deutschland und ist ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen.

VON STB GERHARD GAEDKE UND UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL
StB Gerhard Gaedke ist Steuerberater in Graz, Leiter der Außenstelle Steierm...
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