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Klauselentscheidung zu FX-Kreditverträgen
https://doi.org/10.47782/oeba202201004701
Z 75 ABB; § 907b, 983, 988 ABGB; § 6, 28, 29 KSchG
Klauselentscheidung zu FX-Kreditverträgen.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Kl ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Die Bekl ist ein KI und betreibt österreichweit Bankgeschäfte. Sie schließt als Unternehmerin mit Verbrauchern auch FX-Kredite ab. Ihren Verträgen legt sie AGB zugrunde, in denen in Z 75 unter der Überschrift „FX-Kredite“ die Formulierung enthalten ist: „FX-Kredite sind effektiv, dh in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das KI gegeben hat.“[Klausel 1a]
Weiters verwendete die Bekl in den Jahren 2003 bis 2008 beim Abschluss von (endfälligen) FX-Krediten mit Verbrauchern mit Laufzeiten von bis zu 25 Jahren Vertragsformblätter, in denen folgende Formulierungen enthalten waren:
„Wir [...] erklären uns gerne bereit, Ihnen einen in Euro und Fremdwährung einmalig ausnützbaren Kredit bis zum Gegenwert von [...] in folgender Währung: Schweizer Franken auf Ihrem Konto [...] samt allfälligen Konten in den jeweils erforderlichen Währungen zu nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen.“
Unter der Überschrift „Konditionen“ wird jeweils die (unterschiedl...