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SWK 23, 15. August 2007, Seite 85

Grundlagen einer Ärztegesellschaft in der Rechtsform einer GmbH

Eigentumsverhältnisse, Geschäftsführung und Haftung

Leo Chini

Der Gegenstand dieser Ausführungen ist die zukünftige Gestaltung der Rechtsformen von Praxenund Gruppenpraxen von niedergelassenen Ärzten; nicht einbezogen werden Krankenanstalten, Ärztezentren, Apparategemeinschaften, Betriebsgesellschaften und jene medizinischen Organisationseinheiten, die als gewerbliche Betriebe geführt werden. Da den Wirtschaftstreuhändern, den Rechtsanwälten und den deutschen Ärzten Kapitalgesellschaften bereits zur Verfügung stehen, steht auch die GmbH zur Gestaltung der Rechtsformen für Praxen und Gruppenpraxen zur Diskussion.

1. Problemstellung

Im Vordergrund dieser Diskussion stehen oftmals steuerrechtliche Argumente, die für die Rechtsform einer GmbH (in der Folge Ärzte-GmbH genannt) eine geringere Steuerbelastung ermitteln als für die zurzeit zulässigen Personengesellschaften. Bei näherer Betrachtung erweisen sich jedoch andere Problemstellungen wie jene des Standesrechts und des Vertragsverhältnisses zu den Sozialversicherungsträgern als wesentlicher. Es soll hier versucht werden, diese Grundsatzfragen abzuhandeln. Nicht behandelt werden EU-rechtliche und verfassungsrechtliche Grundsatzfragen, wie z. B. die Frage, ob das Standesrecht dem Gesellschaftsrec...

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