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SWK 23, 15. August 2007, Seite 673

Maßnahmen gegen den Mehrwertsteuerbetrug - Teil II

EuGH: Vorsteuerabzug trotz Fehlens formaler Rechnungsmerkmale bei Gutgläubigkeit

Eva Strunz

Im letzten Jahr waren wiederholt Rechtssachen, die den Vorsteuerabzug bei Karussellgeschäften zum Inhalt hatten, beim EuGH anhängig. Im Gegensatz zur VwGH-Rechtsprechung stellt der EuGH die Gutgläubigkeit des steuerpflichtigen in den Vordergrund. So sind die Konsequenzen der EuGH-Rechtsprechung auf die österreichische Verwaltungspraxis zu untersuchen. Aus der jüngsten VwGH-Rechtsprechung ist die Tendenz eines Abgehens vom strengen Abstellen auf die formalen Rechnungsmerkmale des § 11 UStG zur Betrugsbekämpfung ersichtlich.

1. Der Karussellbetrug in der Rechtsprechung des EuGH

In den verbundenen Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Optigen Ltd. u. a., äußerte sich der EuGH erstmals zum Thema Karussellbetrug. Dem Urteil des EuGH in dieser Rechtssache ist zu entnehmen, dass die Lieferungen eines Steuerpflichtigen als wirtschaftliche Tätigkeiten zu qualifizieren sind, wenn sie die objektiven Kriterien erfüllen, auf denen diese Begriffe beruhen. Das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug wird dadurch nicht berührt, dass in der Lieferkette, in welche der Umsatz eingebunden ist, ein anderer Umsatz mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige davon Kenntnis ha...

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