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SWK 17, 15. Juni 2007, Seite 31

V/V: Subsidiaritätsprinzip

Im Bereich der Vermietung und Verpachtung gilt das Subsidiaritätsprinzip, nach welchem Miet- und Pachteinnahmen, die zu den betrieblichen Einkünften gehören, bei diesen zu erfassen sind und nicht unter § 28 EStG 1988 fallen. - (§ 28 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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