Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktualisierung der FMA-Rundschreiben betreffend die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Mitte Oktober 2021 sämtliche ihrer Rundschreiben betreffend die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in aktualisierter Form veröffentlicht. Wesentliche Aktualisierungen beziehen sich auf die Themenbereiche (i) Wirtschaftliche Eigentümer bei Private-Equity-Fonds, (ii) KYC („Know-Your-Customer“-Prinzip) inkl. KYCC („Know-Your-Customer’s-Customer“), (iii) Ausführungen zum Compliance-Package sowie (iv) Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen.
Im Folgenden wird auf die wesentlichsten Neuerungen je Rundschreiben näher eingegangen:
Rundschreibenentwurf zu den Sorgfaltspflichten
Zu den Kernpunkten der Überarbeitung des 2018 veröffentlichten FMA-Rundschreibens zu Sorgfaltspflichten zählen die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf virtuelle Währungen sowie die Einführung von Bestimmungen zur Registrierung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen. Konkret werden Voraussetzungen für die Registrierungspflicht definiert, die inhaltliche Ausgestaltung des Registrierungsantrags erläutert sowie auf die Änderungsanzeige gem. § 32 a Abs. 3 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FMGwG) eingegangen.
Die Aktualisierung des Rundschreiben...