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SWK 17, 15. Juni 2007, Seite 547

Rechnungsausstellung an Botschaftspersonal

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Elisabeth Baier und Wolfgang Puchleitner

Zwei Botschaftsangehörige eines afrikanischen Staates, der eine in Berlin (Fall a), der andere in Wien (Fall b) akkreditiert, erwerben bei einem gemeinsamen Einkauf jeweils Textilien in einem Modegeschäft in Österreich. Hat die Rechnungsausstellung mit oder ohne Umsatzsteuer zu erfolgen?

Antwort: Umsätze an Botschaftsangehörige werden grundsätzlich von der Umsatzsteuer entlastet.

Im Verfahren ist jedoch zu unterscheiden, ob

• eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 oder

• eine Steuerentlastung nach dem Internationalen Steuervergütungsgesetz (IStVG) zur Anwendung gelangt:

1. Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994

§ 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 befreit unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und sonstige Leistungen an diplomatische und konsularische Einrichtungen, an internationale Organisationen im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates sowie an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierten NATO-Streitkräfte.

Gesetzliche Voraussetzung ist hier daher die Lieferung an ein Mitglied einer in einem anderen Mitgliedstaat eingerichteten diplomatischen Mission; entscheidend für die Steuerbefreiung ist daher die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung außerhalb Österreichs im Gemeinschaftsgebiet (hier: Amtssitz außerhalb Österreichs/BRD; Fall a).

Da sich...

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