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ÖBA 1, Jänner 2022, Seite 17

Finale EBA-Leitlinien zur Überschreitung von Großkreditobergrenzen sowie Zeitraum und Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung veröffentlicht

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte die finalen Leitlinien zur Festlegung der Kriterien zur Bewertung jener Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gem. Art. 395 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) idF. Verordnung (EU) 2019/876 (CRR2) überschreiten sowie des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einhaltung gem. Art. 396 Abs. 3 CRR idF. CRR2. Im Vergleich zum Konsultationsentwurf weisen die finalen Leitlinien keine wesentlichen Änderungen auf. Ergänzt wurde lediglich, dass auch im Fall einer „Verschmelzung“ von Gegenparteien/Kunden unter bestimmten Voraussetzungen angenommen werden kann, dass die Gründe für die Vermeidung einer Überschreitung der Großkreditobergrenzen außerhalb der Kontrolle des Instituts liegen.

Im Allgemeinen schützt das Großkreditregime ein Institut vor erheblichen Verlusten, die durch einen plötzlichen Ausfall eines Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden die Solvenz des Instituts gefährden können. Die Obergrenzen für (Groß-)Kredite gem. CRR idF. CRR2 sind von Instituten jederzeit einzuhalten, eine Überschreitung ist unverzüglich an die Aufsichtsbehörde zu melden. In Ausnamefällen kann ein...

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