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Tagesgelder nicht bei Fahrten innerhalb von Wien
Tagesgelder nicht bei Fahrten innerhalb von Wien (§ 26 Z 4 EStG)
Bei Fahrtätigkeiten (Durchführung von Behindertentransporten) innerhalb von Wien ist Wien als regelmäßiger Dienstort anzusehen, sodass für Fahrten innerhalb von Wien keine Diäten steuerfrei ausbezahlt werden können (, 0039).