Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 17, 15. Juni 2007, Seite K 8
Tagesgelder nicht bei Fahrten innerhalb von Wien
Tagesgelder nicht bei Fahrten innerhalb von Wien (§ 26 Z 4 EStG)
Bei Fahrtätigkeiten (Durchführung von Behindertentransporten) innerhalb von Wien ist Wien als regelmäßiger Dienstort anzusehen, sodass für Fahrten innerhalb von Wien keine Diäten steuerfrei ausbezahlt werden können (, 0039).