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ÖBA 1, Jänner 2022, Seite 1

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

6. Änderung des Befristeten EU-Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19

Die EU-Kommission hat Mitte November die 6. Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 verabschiedet.

Die Änderungen betreffen u.a. folgende Punkte:

  • Die Geltungsdauer des Rahmens wird bis zum verlängert.

  • Die Möglichkeit zur Umwandlung rückzahlbarer Instrumente (wie Garantien, Darlehen oder rückzahlbare Vorschüsse) wird bis zum verlängert.

  • Die Obergrenze für Kleinbeihilfen wird grundsätzlich auf € 2,3 Mio. angehoben.

  • Die Obergrenze für Fixkosten wird auf € 12 Mio. angehoben.

  • Die Anwendung der Bestimmungen zur außerordentlichen Flexibilität im Zusammenhang mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien wird näher erläutert.

  • Der Anwendungsbereich wird um zukunftsorientierte Investitionsmaßnahmen und befristete Solvenzstützungsmaßnahmen (3.13.: „Investment support“; 3.14.: „Solvency support“) erweitert.

  • Die Geltungsdauer der Anpassung des Verzeichnisses der Länder mit nicht marktfähigen Risiken im Zusammenhang mit der kurzfristigen Exportversicherung wi...

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