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1. Topthemen
6. Änderung des Befristeten EU-Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19
Die EU-Kommission hat Mitte November die 6. Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 verabschiedet.
Die Änderungen betreffen u.a. folgende Punkte:
Die Geltungsdauer des Rahmens wird bis zum verlängert.
Die Möglichkeit zur Umwandlung rückzahlbarer Instrumente (wie Garantien, Darlehen oder rückzahlbare Vorschüsse) wird bis zum verlängert.
Die Obergrenze für Kleinbeihilfen wird grundsätzlich auf € 2,3 Mio. angehoben.
Die Obergrenze für Fixkosten wird auf € 12 Mio. angehoben.
Die Anwendung der Bestimmungen zur außerordentlichen Flexibilität im Zusammenhang mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien wird näher erläutert.
Der Anwendungsbereich wird um zukunftsorientierte Investitionsmaßnahmen und befristete Solvenzstützungsmaßnahmen (3.13.: „Investment support“; 3.14.: „Solvency support“) erweitert.
Die Geltungsdauer der Anpassung des Verzeichnisses der Länder mit nicht marktfähigen Risiken im Zusammenhang mit der kurzfristigen Exportversicherung wi...