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ÖBA 6, Juni 2018, Seite 431

FX-Kredit: keine Anwendung des WAG 2007

Stephan Foglar-Deinhardstein

§§ 871, 988, 1293, 1299, 1379 ABGB; § 1 WAG 2007

Die Konvertierung eines FX-Kredits in eine andere Währung ist keine Novation, sondern Schuldänderung.

Weder FX-Kredite noch diesbezügliche Konvertierungsaufträge fallen in den Anwendungsbereich des WAG 2007.

Aus der Begründung:

Der kl Kreditnehmerin wurde ein Einmalkredit iHv € 4.250.000 gewährt. Es wurde vereinbart, dass der Kredit bis zu einem Teilbetrag von € 3.000.000 in Fremdwährung ausnützbar ist. Mit wurde über Auftrag der Kl ein Teilbetrag von € 2.500.000 in JPY konvertiert. Am erfolgte über Auftrag der Kl die Rückkonvertierung in Euro.

Die Kl begründet ihren Ersatzanspruch mit der Verletzung von Beratungs-, Aufklärungs- und Warnpflichten durch die bekl Kreditgeberin iZm der Konvertierung und der Rückkonvertierung.

1.1. Ein FX-Kredit liegt vor, wenn der Kredit ganz oder tw in einer anderen Währung als in Euro gewährt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Kredit in einer anderen Währung als Euro ausbezahlt wird. Maßgebend ist allein, dass die fremde Währung die Rechnungsgrundlage für die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers bildet (1 Ob 190/16x).

1.2. Die bloße Vereinbarung einer Nebenbestim...

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