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ÖBA 6, Juni 2018, Seite 379

Die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG

Alexander Schopper und Mathias Walch

Bei der vereinfachten Gründung nach § 9a GmbHG ist es erstmals zulässig, eine GmbH ohne Mitwirkung eines Notars und zum Teil online zu gründen. Dabei sollen Banken einige Aufgaben übernehmen, die ansonsten der Notar erfüllt. Der Beitrag stellt die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG vor und geht schwerpunktmäßig auf Fragen ein, die für Banken interessant sind.

The Austrian legislator enacted a law which enables founders to establish a GmbH (limited liability company) online without a notary public. Banks are involved in the process of company formation because they have to identify the founder and to convey documents to the commercial register.

Stichwörter: Vereinfachte Gründung; GmbH; Online-Gründung; Notariatsakt; Notargebühren; Bankbestätigung; Musterzeichnung; Unternehmensgegenstand; Neugründungs-Förderungsgesetz; Gründungsprivilegierung; Gründungskosten; Gewinnverwendung; Errichtungserklärung; Konto der Vorgesellschaft; Deregulierungsgesetz 2017.

JEL-Classification: K 11, K 22.

1. Einleitung

Das Deregulierungsgesetz 2017 (BGBl I 2017/40) führt in § 9a GmbHG die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung ein. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass diese Gründung weitgehend online erfolgt und kein Notar mitwirkt. Aus historischer Sicht...

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