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ÖBA 6, Juni 2018, Seite 377

Veröffentlichung der neuen MaComp

Am hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das überarbeitete Rundschreiben zu Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (MaComp) veröffentlicht. Anlass für die Überarbeitung waren die Änderungen durch MiFID II sowie der darauf basierenden EBA-Leitlinien. Im Zuge der Überarbeitung wurden bestehende Module geändert und neue Module hinzugefügt.

Die organisatorischen Anforderungen und Aufgaben der Compliance-Funktion (BT 1) wurden dahingehend ergänzt, dass die Compliance-Funktion unter anderem in den Produktgenehmigungsprozess einzubeziehen ist. Im BT 2 wurde der Begriff „Mitarbeitergeschäfte“ durch „persönliche Geschäfte“ ersetzt. Zudem wurde das Stichprobenverfahren als Maßnahme zur Überwachung von persönlichen Geschäften gestrichen. Die Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen (BT 3) sind auch auf professionelle Kunden anzuwenden. Das Modul zum Thema Finanzanalysen wurde aufgehoben. Stattdessen wurde ein Model zum Thema Product Governance eingeführt (BT 5). Dieses neue Modul enthält unter anderem Vorgaben für Konzepteure und Vertriebsunte...

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