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ÖBA 6, Juni 2018, Seite 376

Veröffentlichung der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018, GKE-V 2018)

Am wurde der Verordnungsentwurf der Finanzmarktaufsicht (FMA) über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018, GKE-V 2018) veröffentlicht. Durch die Verordnung sollen die Meldeinhalte und die Terminologie an jene der AnaCredit-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/867) angepasst werden, um eine integrierte Datenerhebung im Bereich der Kreditdaten und Risikoinformationen zu ermöglichen. Die GKE-V 2018 spezifiziert nicht nur die Meldeinhalte für die Meldung granularer Kreditdaten, sondern auch die Meldeinhalte für die Stammdatenmeldungen zu Gegenparteien. Zudem werden die Meldefristen und die Form der Meldung festgelegt.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit für die meldepflichtigen Institute wird die GKE-V 2018 neu erlassen und die Verordnung der FMA über die Meldungen an das zentrale Kreditregister (Zentralkreditregistermeldungs-Verordnung, ZKRM-V), BGBl. II Nr. 475/2006, mit Ablauf des außer Kraft gesetzt.

Rubrik betreut von: Florian Studer
Florian Studer ist Manager bei Deloitte Financial Advisory GmbH; e-mail: fstuder@deloitte.at
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