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Umsetzung der „Fit & Proper“-Anforderungen in Österreich
Am wurde die Regierungsvorlage zur Änderung des Bankwesengesetzes und des Investmentfondsgesetzes 2011 veröffentlicht. Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Anforderungen, die sich aus den EBA/ESMA-Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen („Fit & Proper“-Leitlinien, EBA/GL/2017/12) und den EBA-Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) ergeben, konkretisiert.
Die Definition der formalen Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Anforderungen an die Zusammensetzung des Aufsichtsrats von Kreditinstituten wurden ins BWG übernommen. Demnach soll dem Aufsichtsrat eines Kreditinstituts mindestens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied angehören. Das gilt jedoch nicht für Institute, die zur Gänze im Eigentum eines inländischen Kreditinstituts stehen und weder von erheblicher Bedeutung sind, noch übertragbare Wertpapiere ausgegeben haben, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Aufsichtsratsmitglieder dieser Institute müssen demnach nicht formal unabhängig sein. Kreditinstitute, die von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 5 Abs. 4 BWG sind und Institute, die übertragbare Wertpapiere ausgegeben haben, di...