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III. Erhöhung der Budgetmittel für Maßnahmen der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung
Ziel des Beschlusses des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden, ist die Erhöhung der allgemeinen Budgetmittel für die berufliche Integration behinderter Menschen, um dem überproportionalen Anstieg der Arbeitslosigkeit dieser Menschen entgegenzuwirken (IA 2309/A 25. GP; 566/BNR 25. GP). Nach § 10 Abs 1a BEinstG sollen somit jährlich 90 Mio Euro für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden. Der Betrag soll jährlich ab 2019 valorisiert werden. Außerdem soll eine Steuerbefreiung für Zuwendungen aus den Mitteln des Ausgleichtaxfonds gesetzlich klargestellt werden (§ 10a Abs 8 BEinstG). Darüber hinaus sollen Teamsitzungen in integrativen Betrieben auch im Wege der elektronischen Medien (zB Skype) abgehalten werden können (§ 11 Abs 5 BEinstG). Diese Änderungen sollen mit in Kraft treten.