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SWK 31, 1. November 2007, Seite R 56

Kostenentscheidung

Der Kostenbeamte hat über die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Kostenentscheidung nicht zu befinden, und dies ist auch dem Verwaltungsgerichtshof verwehrt. - (§7 Abs. 1 GEG 1962), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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