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SWK 31, 1. November 2007, Seite 850

Seeling: VwGH legt EuGH vor

Der VwGH hat in der Rechtssache Seeling dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

Christian Prodinger

Wie bekannt, kann ein Grundstück zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet werden. Der Vorsteuerabzug wurde in den Jahren 1998 bis 2003 durch eine unechte - und gemeinschaftsrechtswidrige - Befreiung hintangehalten. Fraglich ist, ob der Vorsteuerausschluss durch ein Beibehaltungsrecht gerechtfertigt war.Der VwGH hat in einer entsprechenden Beschwerde nunmehr diese Fragen zusammen mit Grundsatzfragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

1. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin errichtete im Zeitraum November 2002 bis Juni 2004 ein Einfamilienwohnhaus samt Schwimmbad. Sie teilte dem Finanzamt mit, dass sie ein Zimmer zu Bürozwecken steuerpflichtig vermietet. Der unternehmerisch genutzte Teil betrug rd. 11 %. Die Vermietung wurde im Rahmen einer Prüfung grundsätzlich anerkannt. Das Finanzamt ließ den Vorsteuerabzug im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung, also von 11 %, zu, während die Beschwerdeführerin das Haus zur Gänze dem Unternehmensbereich zuordnete und unter Hinweis auf das Urteil des EuGH in der Rs. Seeling den Vorsteuerabzug zur Gänze geltend machte. Nachdem der Berufung kein Erfolg beschieden war, erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an den VwGH. Sie machte geltend, dass die ...

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