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DBA-Schutz für ausländische Künstler-/Sportlergesellschaften?
Die Einkünftedefinition des Art. 17 OECD-MA zielt lediglich auf Bezüge für öffentliche Darbietungsleistungen von Künstlern/Sportlern ab. Sie umfasst nicht den Wertschöpfungsanteil der Zwischengesellschaft. Die Besteuerung der Einkünfte von Künstlern/ Sportlern in den Händen einer Zwischengesellschaft widerspricht dem zentralen ertragsteuerlichen Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung und kann daher schon nach innerstaatlichem Recht nicht zulässig sein. Art. 17 Rz. 11 OECD-MK ist insofern abzulehnen. Als Anwendungsbereich für Art. 17 Abs. 2 OECD-MA verbleiben die in Art. 17 Rz. 11b und 11c genannten Ensembles/Truppen/Orchester bzw. Umgehungsfälle. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Daniel Felderer in der Oktober-Ausgabe der SWI.