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Besonderheiten beim Wohnsitzbegriff
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Natürliche Personen können auch in der inländischen Wohnung eines anderen einen steuerlichen Wohnsitz begründen ("abgeleiteter Wohnsitz"). Obwohl grundsätzlich auch bloße Zweitwohnsitze zur unbeschränkten Steuerpflicht führen, kann dies in Fällen untergeordneter Benutzung vermieden werden ("Zweitwohnsitzverordnung").
1. Abgeleiteter Wohnsitz
Das österreichische Steuerrecht zieht den Wohnsitz als ein zentrales Anknüpfungsmerkmal für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht natürlicher Personen heran. Der Wohnsitzbegriff wird in § 26 Abs. 1 BAO definiert und durch umfangreiche Judikatur konkretisiert. Hinter dem in der Praxis immer wieder auftauchenden Begriff "abgeleiteter S. S 849Wohnsitz" verbirgt sich kein zusätzlicher Tatbestand, sondern lediglich eine Facette des allgemeinen Wohnsitzbegriffs. Damit werden jene Fälle angesprochen, in denen die geforderte Innehabung einer Wohnung im Wege einer bloß "abgeleiteten Verfügungsmacht" erfüllt wird. Dies gilt etwa für minderjährige Kinder sowie für großjährige Kinder ohne eigenen Hausstand hinsichtlich der elterlichen Wohnung sowie grundsätzlich auch für (Ehe-)Partner. Letztlich bleiben aber die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend, sodass etwa die Eheschlie...