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SWK 7, 1. März 2007, Seite 9

Kirchenbeitrag

Die Beurteilung einer Zahlung als Beitrag an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG schließt eine Beurteilung derselben Zahlung als Zuwendung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 und umgekehrt aus. - (§ 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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