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SWK 7, 1. März 2007, Seite 302

Bürgerliche Arbeitskleidung

Stets ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis?

Stefan Schuster

Überlassene Arbeitskleidung, die auch für den Alltag geeignet ist, wird von der Finanzverwaltung per Automatismus als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis gewertet. Ein Erkenntnis des deutschen Bundesfinanzhofes lässt aber auch hierzulande aufhorchen: Bürgerliche Kleidung, die vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ist nicht von vornherein als lohnsteuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu bewerten. Dieses Erkenntnis könnte auch auf österreichische Verhältnisse Auswirkungen haben.

1. Die Lage in Österreich

Das EStG subsumiert u. a. sämtliche Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis unter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit dieser Bestimmung wird sichergestellt, dass nicht nur Bargeld, sondern auch Sachbezüge erfasst werden.

Naturgemäß werden Sachbezüge von der Finanz sehr weit gesehen. In der geltenden Verwaltungspraxis wird prinzipiell Bekleidung als geldwerter Vorteil aus einem Dienstverhältnis angesehen. Bürgerliche Kleidung wird generell als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis angesehen. Die Finanz folgt damit der Rechtsprechung des VwGH. Um die Lohnsteuerpflicht zu vermeiden, ist achtzugeben, dass entweder der Uniformcha...

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