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ÖBA 3, März 2020, Seite 171

Das Asset-Stripping-Verbot in § 28 AIFMG

Erste Überlegungen zu den Auswirkungen der Bestimmung auf drittfinanzierte Unternehmensübernahmen

Magdalena Gruber

Obwohl das Asset-Stripping-Verbot bereits 2013 Eingang in das österreichische Investmentrecht gefunden hat, fehlt im Schrifttum bisher eine eingehende Auseinandersetzung mit § 28 AIFMG. Der Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen des Verbots aus rechtsvergleichender Perspektive auseinander und stellt Überlegungen hinsichtlich der Zusammenhänge mit den Vorschriften im Gesellschaftsrecht an, insbesondere im Kontext von gängigen Refinanzierungsmodellen. Für die Praxis werden die in Deutschland diskutierten Vermeidungsstrategien einer Betrachtung aus österreichischer Perspektive unterzogen.

The asset-stripping provision (§ 28 AIFMG) was already adopted in 2013 in Austria; yet, no close analysis can be found in the Austrian legal literature. This paper examines the practical impact of the provision with regard to previous contemplations in Germany. Besides, it gives thought to the asset stripping prohibition in relation to corporate law. Particular attention is given to the provisions’ effects on common refinancing models and circumvention practices.

Stichwörter: Zerschlagung von Unternehmen, Zerschlagungsverbot, Asset Stripping, Alternative Investmentfonds, AIFMG, leveraged buyout.

JEL-Classification: G 32, ...

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