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SWK 20, 15. Juli 2007, Seite 622

BMF-Information zur Valorisierung der festen Gebührensätze

Mit auf § 14a GebG beruhender Verordnung des Bundesministers für Finanzen (GebG-ValV 2007) vom , BGBl II Nr. 128/2007, wurden die festen Gebührensätze des § 14 GebG erhöht.

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte dargestellt:

• Die Erhöhung betrifft alle Tarifposten des § 14 GebG, deren Gebührensatz in § 1 der Verordnung angeführt ist.

• Explizit ausgenommen von der Erhöhung sind nur die Bestimmungen der TP 8, und dies auch nur deshalb, weil diese Gebührensätze auch in anderen Tarifposten vorkommen (die eben entsprechend erhöht werden) und die letzte Änderung der Gebührensätze für Einreise- und Aufenthaltstitel erst nach dem - das ist nach § 14a GebG der für die Feststellung der Änderung des Verbraucherpreisindexes entscheidenden Tag - stattgefunden hat.

• Nicht in § 1 enthalten ist und somit nicht erhöht wurde die Beilagengebühr (§ 14 TP 5 GebG), weil die verbraucherpreisindexmäßige Erhöhung in Verbindung mit der Rundungsbestimmung nicht zu einer Erhöhung auf volle 10 Cent geführt hätte.

• Ebenfalls nicht in § 1 GebG angeführt sind die Gebührenbeträge für die Verleihung der österr. Staatsbürgerschaft und den Expresspass, weil die letzte Änderung dieser Gebührensätze erst nach dem - das ist nach § 14a GebG der für die Feststellung der Änderung des Verbra...

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