Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EZB: Entwurf einer Leitlinie zur Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten bei weniger bedeutenden Instituten
Mit der gegenständlichen Leitlinie legt die Europäische Zentralbank (EZB) eine einheitliche Erheblichkeitsschwelle mit absoluten und relativen Bezugsgrößen für weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) fest. Die EZB möchte so die Konsistenz und gleiche Rahmenbedingungen für alle LSIs gewährleisten.
Ermessensspielraum
Gemäß Art. 178 Abs. 2 lit. d der Verordnung (EU) 575/2013 (Capital Requirement Regulation – CRR) steht den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) ein Ermessensspielraum für die Festlegung einer Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit von überfälligen Verbindlichkeiten bei LSIs zu.
Dieser Ermessensspielraum stünde grundsätzlich auch den NCAs bei bedeutenden Instituten (Significant Institutions – SIs) zu. Diesen hat die EZB im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) mit dem Erlass der Verordnung (EU) 2018/1845 bereits hinsichtlich SIs genutzt. Um die konsistente Anwendung von Aufsichtsstandards für SIs und LSIs mit der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Einklang zu bringen, ist die EZB der Ansicht, dass der eröffnete Ermessensspielraum von NCAs bei der...