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ÖBA 3, März 2020, Seite 166

EBA: Diskussionspapier zu künftigen Anpassungen des EU-weiten Stresstests

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am eine öffentliche Konsultation zur möglichen Änderung des EU-weiten Stresstests gestartet, um Stresstests in Zukunft informativer, vergleichbarer, flexibler und kosteneffizienter zu gestalten.

Aufsichtsrechtliche und bankrechtliche Komponente

Ähnlich wie die derzeit verwendete Methode basiert die aufsichtsrechtliche Komponente auf einem Bottom-up-Ansatz, wobei den zuständigen Behörden die Möglichkeit eingeräumt wird, die Prognosen der Banken auf der Grundlage von Top-Down-Modellen oder anderen Benchmarking-Instrumenten anzupassen oder zu ersetzen. Als Teil des Qualitätssicherungsprozesses können die zuständigen Behörden auch die Ergebnisse der bankbezogenen Komponente verwenden.

Den Banken soll mehr Spielraum bei der Berechnung ihrer Prognosen gewährt werden. Obwohl die gleiche Methode wie im aufsichtsrechtlichen Teil angewandt werden soll, wäre es ihnen gestattet, die methodischen Beschränkungen zu lockern, soweit sie die Gründe und Auswirkungen solcher Abweichungen erklären und offenlegen können.

Offenlegung

Für das aufsichtsrechtliche Teilstück ist die Offenlegung zwar quantitativ begrenzter, jedoch für aufsichtsrechtliche ...

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