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SWK 27, 20. September 2007, Seite 751

Betriebsstättenbegriff und Dienstleistungsbetriebsstätte

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Der Betriebsstättenbegriff ist ebenso bedeutend wie vielfältig. Dabei zeichnet sich in den letzten Jahren eine signifikante Ausweitung des Begriffsinhalts ab.

1. Betriebsstätte

Die Betriebsstätte (permanent establishment, PE, branch) ist ein zentraler Begriff des Internationalen Steuerrechts. Sie dient primär der Abgrenzung des steuerlichen Zugriffs auf Unternehmensgewinne bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit (Betriebsstättenprinzip, Art. 7 OECD-MA). Ebenso verteilt sie Primärbesteuerungsrechte bei Veräußerungsgewinnen (Art. 13 Abs. 2 OECD-MA) und unentgeltlichen Unternehmensübertragungen (Art. 6 OECD-MA Erb.). Schließlich kommt der Betriebsstätte beim internationalen Personaleinsatz entscheidende Bedeutung zu (Anwendbarkeit der 183-Tage-Regel, Lohnsteuerabzug, Kommunalsteuerpflicht). Da es an einem einheitlichen Betriebsstättenbegriff mangelt, muss je nach Rechtsgrundlage (z. B. Art. 5 OECD-MA, Art. 6 OECD-MA Erb., § 29 BAO, § 81 EStG, § 4 KommStG) differenziert werden. Es ist daher durchaus möglich, dass etwa nach nationalem Steuerrecht eine Betriebsstätte vorliegt, während nach Abkommensrecht keine solche besteht. Diese Differenzierung spiegelt sich letztlich auch in der Vielzahl der in der Praxis ve...

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