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ÖBA 2, Februar 2015, Seite 152

Keine qualifizierten Mahnungen iSv § 156a IO per E-Mail!

§ 886 ABGB; § 35 EO; §§ 156, 156a IO

Gewöhnliche E-Mails ohne elektronische Signatur sind keine „schriftliche“ Mahnung iSv § 156a IO.

Aus den Entscheidungsgründen:

In einem am vor dem LG I abgeschlossenen Vergleich hatte sich der nunmehrige Kläger (dort: Beklagter) verpflichtet, der nunmehrigen beklagten Partei (dort: klagende Partei) € 21.510 sA zu zahlen; von dieser Zahlungsverpflichtung konnte er sich durch fünf Teilzahlungen à € 2.868 in den Monaten Dezember 2009 bis April 2010 lösen. Für den Fall des Verzugs mit einer Teilzahlung wurde Terminsverlust vereinbart.

In den Monaten November 2009 bis Jänner 2010 zahlte der Kläger drei Raten à (richtig:) € 2.868.

Am wurde über sein Vermögen das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters (§§ 169 ff IO) eröffnet; dieser Umstand wurde am selben Tag in der Ediktsdatei öffentlich bekannt gemacht. Der im Sanierungsverfahren vom Kläger vorgelegte (geänderte) Sanierungsplan – die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30%, davon eine Barquote von 15%, zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung, sowie weitere 15% bis , mit einer Nachfrist von 14 Tagen bei Zahlungsverzug – wurde von den G...

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