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ÖBA 2, Februar 2015, Seite 149

Zur Aktivlegitimation für Schadenersatzansprüche aus Vermögensanlagen Minderjähriger

§§ 154, 230e ABGB aF; §§ 881, 882, 1298, 1313a ABGB; §§ 182, 182a ZPO

Ein von seinen Eltern beschenkter Minderjähriger kann nach Erlangung der Geschäftsfähigkeit das von seinen Eltern in seinem Namen geschlossene Anlagegeschäft durch schriftliche Erklärung genehmigen und so die Phase schwebender Unwirksamkeit beenden.

Im Fall eines echten Vertrags zu Gunsten Dritter schließt der Geschenkgeber das Anlagegeschäft im eigenen Namen ab und vereinbart mit der Bank, dass das angelegte Kapital und Erträgnisse daraus dem Geschenknehmer zustehen sollen. Da dabei nur eigenes Geld des Geschenkgebers angelegt wird, brauchen die Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld nicht eingehalten zu werden.

Aus der Begründung:

Die Eltern des am geborenen Klägers erwarben über Vermittlung und nach Beratung eines A-Finanzberaters für ihren Sohn am 632,51106 Stück Aktien der erstbeklagten Partei zum Kaufpreis von € 4.000 und am weitere 475,34060 Stück Aktien der erstbeklagten Partei zum Kaufpreis von € 3.999,99. Im Zuge dessen wurde bei der zweitbeklagten Partei ein Wertpapierdepot eröffnet. Mit dem Erwerb schenkten die Eltern dem Kläger diese Aktien.

Der Kläger begehrt mit der...

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