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Arbeitstraining und Arbeitserprobung
Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt
Die Abgrenzung zwischen Ausbildungsmaßnahmen und Arbeitsverhältnissen bereitet oft Schwierigkeiten, hat aber große praktische Bedeutung. Die Problematik wird im Folgenden anhand der als Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt konzipierten Erscheinungsformen des Arbeitstrainings und der Arbeitserprobung aufgezeigt und mit Lösungsvorschlägen versehen.
1. Einleitung
Arbeitstrainings und Arbeitserprobungen werden von unterschiedlichen Institutionen durchgeführt. Hinter identischen Bezeichnungen können sich aber unterschiedliche Inhalte mit verschiedenen Rechtsfolgen verbergen. Der folgende Beitrag nimmt daher eine Einschränkung vor und fokussiert auf vom AMS im Rahmen des AMSG bzw des AlVG und von Trägern der beruflichen Rehabilitation angebotene Maßnahmen.
Derartige Aktivitäten zählen zum Typus der Ausbildungsmaßnahmen. Wie auch bei anderen Ausbildungsformen (Volontariat, Praktikum etc) besteht daher insbesondere das Problem der Abgrenzung zu einem Arbeitsverhältnis. Bei dieser Grenzziehung ist aber der Umstand zu berücksichtigen, dass es sich um Tätigkeiten auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt handelt.
Die daraus resultierenden Fragestellungen seien anhand eines Beispiels demonstriert: Tr...