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SWK 22, 1. August 2007, Seite 38

Finanzstrafverfahren: Selbstanzeige

Eine Anzeige nach § 108 WAO hat zwar dieselben Wirkungen wie eine Selbstanzeige nach § 29 FinStrG. Dass eine solche Anzeige nach Entdeckung der Tat die strafbefreiende Wirkung nicht mehr auslöse, kann der Bestimmung nicht entnommen werden. - (§ 108 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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