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Unterhalt: Absetzbeträge
• Aus den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes vom , B 1286/00, und vom , G 7/02, ergibt sich, dass in Fällen getrennter Haushaltsführung die aufgrund der Unterhaltszahlungen erforderliche steuerliche Entlastung im Wesentlichen nicht im Steuerrecht und nicht im Zuge der Transferleistungen besorgt wird. Die den konkreten Verhältnissen gerecht werdende Zuordnung der Transferleistungen ist daher im Fall getrennter Haushaltsführung der Eltern eine Frage der Bemessung des Geldunterhaltes. - (§ 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
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