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SWK 22, 1. August 2007, Seite 38

Stille Reserven: Übertragung

Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, wurde § 12 Abs. 3 EStG 1988 neu gefasst und erstmals die ausdrückliche gesetzliche Anordnung getroffen, dass "die Übertragung stiller Reserven, die aus der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder von Beteiligungen an den Personengesellschaften stammen" nicht zulässig ist. - (§ 12 Abs. 3 EStG 1988)
(Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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