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Lohnsteuerabzug: Unrichtigkeiten
• Der durch § 240 Abs. 3 BAO i. d. F. vor der Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 142/2000 eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zwecke der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem S. 38Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist oder nicht. - (§ 240 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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