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Lohnsteuerabzug: Unrichtigkeiten
• Der durch § 240 Abs. 3 BAO i. d. F. vor der Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 142/2000 eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zwecke der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem S. R 38Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist oder nicht. - (§ 240 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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