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Kein Vorsteuerabzug für Mieter bei Fehlen der UID-Nummer des Vermieters
Bei einem Mietverhältnis ist die Mietvertragsurkunde in Verbindung mit den Zahlungsbelegen als Rechnung i. S. d. § 11 UStG anzusehen, wenn in der Vertragsurkunde alle vom Gesetz geforderten Elemente einer Rechnung enthalten sind. Fehlt darin die UID-Nummer des Vermieters, dann liegt keine Rechnung i. S. d. § 11 UStG vor, und es besteht für den Mieter kein Vorsteuerabzugsrecht (-G/06).