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Kein Vorsteuerabzug i. Z. m. weiterverrechneten "privaten" Baukosten
Verrechnen Private die bisher angefallenen Baukosten für ihr Einfamilienhaus an eine GmbH weiter, damit das Gebäude über diese fertiggestellt und "zurückvermietet" wird, so begründen diese dadurch keine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2 UStG. Es besteht daher weder ein Vorsteuerabzugsrecht der Privaten i. Z. m. den bisher angefallenen Baukosten ( RV/0069-G/06) noch für die GmbH i. Z. m. den (mit Umsatzsteuer) weiterverrechneten Baukosten ( RV/0215-G/06).