Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2007, Seite S 633

Kein Vorsteuerabzug i. Z. m. weiterverrechneten "privaten" Baukosten

Verrechnen Private die bisher angefallenen Baukosten für ihr Einfamilienhaus an eine GmbH weiter, damit das Gebäude über diese fertiggestellt und "zurückvermietet" wird, so begründen diese dadurch keine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2 UStG. Es besteht daher weder ein Vorsteuerabzugsrecht der Privaten i. Z. m. den bisher angefallenen Baukosten (-G/06) noch für die GmbH i. Z. m. den (mit Umsatzsteuer) weiterverrechneten Baukosten (-G/06).

Daten werden geladen...