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SWK 22, 1. August 2007, Seite S 631

Maßnahmen gegen den Mehrwertsteuerbetrug - Teil I

VwGH: Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen formaler Rechnungsmerkmale

Eva Strunz

Schätzungen zufolge gehen der Allgemeinheit innerhalb der EU jährlich rund 60 bis 100 Milliarden Euro Umsatzsteuer durch Steuerbetrug der verloren.Eine oft gewählte Form des Mehrwertsteuerbetrugs ist der Karussellbetrug, der auf einer einfachen Grundkonstellation beruht. Der VwGH hat bislang zur Betrugsbekämpfung die formalen Rechnungsmerkmale des § 11 UStG herangezogen. Auch die Gesetzgebung hat versucht, den Betrugsszenarien zum einen durch detaillierte Regelungen, zum anderen durch gänzlich neu eingeführte Maßnahmen entgegenzuwirken.

1. Der Karussellbetrug als Ausgestaltung des Mehrwertsteuerbetrugs

Jedem Mehrwertsteuerbetrug liegt im Wesentlichen folgendes Konzept zugrunde: Unternehmer A leistet an Unternehmer B und führt die in Rechnung gestellte und von A mit dem Preis gezahlte USt nicht ab, wobei B - dem kraft Unternehmereigenschaft und Vorliegens einer Rechnung ein Vorsteuerabzug zusteht - diese als Vorsteuer beim Finanzamt geltend macht. Sofern es A gelingt, unterzutauchen, hat der Fiskus den Ausfall des MwSt-Betrags zu tragen.

Der Karussellbetrug basiert auf diesem Grundkonzept. Er unterscheidet sich nur dadurch, dass mehrere Teilnehmer einbezogen werden und die Ausgestaltung erhebli...

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