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SWK 22, 1. August 2007, Seite 10

Entschädigung für Wegerecht

Entschädigung für Wegerecht (§§ 21, 28 EStG)

Ein Landwirt mit pauschalierten Einkünften erhielt für die Auflassung eines Wegerechts über ein Werksgelände einen Betrag von rund 211.000 Euro. Diese Vergütung wurde als Wertminderung des landwirtschaftlichen Betriebs steuerfrei behandelt. Unter Grund und Boden i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG wird nur der nackte Boden und nicht auch sonstige Wirtschaftsgüter wie ein Wegerecht angesehen. Da dieses Wegerecht nach der Verkehrsauffassung zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs gehört hat, war die Entschädigung im Rahmen der betrieblichen Einkünfte anzusetzen ().

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