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SWK 22, 1. August 2007, Seite K 10
Nutzung für eigene Wohnzwecke bei Hausgemeinschaft
Nutzung für eigene Wohnzwecke bei Hausgemeinschaft (§ 20 EStG)
Rechtliche Gestaltungen, die Wohnaufwendungen in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften kleiden, sollen steuerlich unbeachtlich bleiben ().