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SWK 22, 1. August 2007, Seite 10

Nutzung für eigene Wohnzwecke bei Hausgemeinschaft

Nutzung für eigene Wohnzwecke bei Hausgemeinschaft (§ 20 EStG)

Rechtliche Gestaltungen, die Wohnaufwendungen in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften kleiden, sollen steuerlich unbeachtlich bleiben ().

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