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SWK 22, 1. August 2007, Seite 10

Nutzungsdauer bei Mietgebäuden

Nutzungsdauer bei Mietgebäuden (§ 16 EStG)

Umstände für eine kürzere Restnutzungsdauer sind ein schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführungen oder besondere statische Probleme. Das vom StPfl. vorgelegte Gutachten nahm ohne nähere Begründung eine Restnutzungsdauer von 15 Jahren an. Da weder das Gutachten noch das Ergänzungsschreiben des Gutachters konkret auf den Bauzustand oder sonstige Baumängel eingehen, ist die Nutzungsdauer mit 67 Jahren anzunehmen ().

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