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Keine Verlustrückstellung bei Leasinggeschäften
Keine Verlustrückstellung bei Leasinggeschäften (§ 9 EStG)
Ein Leasingunternehmer bildete Rückstellungen für die Verluste aus der Verwertung von Vollamortisationsverträgen. Der VwGH stellt fest, dass für die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Verwertungsverluste auszuklammern sind, weil eine Drohverlustrückstellung eine zivilrechtlich verbindliche Leistungsverpflichtung (Kaufanbot) voraussetzt und ein branchenübliches Vorgehen (Verkauf um eine Rate etc.) dazu nicht ausreicht ().