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ÖBA 2, Februar 2015, Seite 105

Unter der Kuratel

Markus Fellner und Johannes Schmutzer

Dass ein Gesetz aus dem Jahre 1874 erst einmal novelliert wurde, löst in letzter Zeit vermehrt den Wunsch nach einer Neuorientierung und Anpassung an die wirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten nach Lehman aus: Vom Kurator als Insolvenz und Prozessvertreter zur Anleihegläubigerversammlung mit Kompetenz zur Änderung von Anleihebedingungen. Aber ist eine solche Anpassung tatsächlich durch Gesetzesänderung erforderlich oder könnte denselben Anforderungen nicht bereits jetzt Rechnung getragen werden?

The fact that a law enacted in 1874 has only been amended once since, has recently lead to the urge for realignment and adaption to the economic and financial conditions post Lehman: From the curator as insolvency and process owner to a bondholder assembly providing for the competence of altering the terms and conditions of issuance. But for all that, do we need a change of law or does the current legal framework already provide for such scenario?

Stichwörter: Anleihebedingungen, Anleihen, Änderungsklausel, Kurator, Mehrheitsbeschluss, Schulverschreibungen.

JEL-Classification: G 23, G 33, K 20, K 23.

1. Einleitung

Wird über das Vermögen eines Emittenten die Insolvenz eröffnet, würde man...

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