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Der Vorsteuerabzug für den Opel Zafira ist gesetzeskonform!
Die Schleusen werden früher oder später geöffnet werden!
Mag. Günter Bröll, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Dornbirn (am Verfahren beteiligt), schreibt uns Folgendes:
"Nach der (SWK-Heft 6/2007, Seite S 271) ist vorerst die Euphorie für einen Vorsteuerabzug von Minivans gewichen, weil das BMF das VwGH-Erkenntnis vom , 2003/15/0036, so interpretiert hat, dass der VwGH das Vorliegen des kastenwagenförmigen Äußeren beim Opel Zafira nicht entschieden habe, und es nach Meinung des BMF an diesem Kriterium fehle.
Der VwGH hat - was bisher in der Fachpresse unbekannt geblieben ist - in einem weiteren (nicht veröffentlichten) Erkenntnis am , 2003/15/0050, ebenfalls zu einem Opel Zafira Comfort 2,0 DTI des Jahres 2003, in einem Fall eines Unternehmensberaters gleich entschieden wie zu obigem Erkenntnis vom .
Die Außenstelle des Unabhängigen Finanzsenats hat nun im fortgesetzten Verfahren eine Berufungsentscheidung am , RV/0295-F/06, gefällt, in der sich der UFS eingehend mit den Argumenten des BMF im Informationsschreiben vom auseinandergesetzt hat. Der UFS kommt aufgrund einer historischen Analyse des umstrittenen Begriffs "kastenwagenförmiges Äußeres" zum Schluss, dass unter diesen Begriff, wie er im maßgeblic...