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SWK 22, 1. August 2007, Seite T 122

Geplante steuerliche Entlastung für Vereine

Nach einer Meldung aus dem BMF können künftig Vereine ihre Einnahmen durch die Schaffung eines Durchrechnungszeitraums für den jährlichen Freibetrag über einen längeren Zeitraum steuerfrei beziehen. Durch eine Änderung der Vereinsrichtlinien wird für die Vereine ein Durchrechnungszeitraum von zehn Jahren für den Freibetrag geschaffen. Dieser soll in der Zeitspanne von zehn Jahren künftig bei maximal 73.000 Euro liegen. Bisher konnte man nur einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 7.300 Euro jährlich geltend machen. Profitieren werden von dieser Neuregelung vor allem kleine Vereine, die nicht jedes Jahr Aktivitäten zur Vereinsfinanzierung setzen können. Grundsätzlich ist jeder gemeinnützige Verein, der zur Finanzierung seiner Tätigkeit Aktivitäten setzt, bis zu einer Höhe von 7.300 Euro jährlich von der Steuer befreit. Diese Regelung gilt auch rückwirkend. Jahre, in denen dieser Freibetrag bereits in Anspruch genommen worden ist, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

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