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SWK 30, 20. Oktober 2007, Seite R 54
Teilwertabschreibung
• Eine Teilwertabschreibung einer Beteiligung hat allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung. - (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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