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SWK 30, 20. Oktober 2007, Seite 174

EU stärkt Rechte der Bahnkunden

Das Europäische Parlament hat Ende September das Dritte Eisenbahnpaket verabschiedet, womit der Markt für grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste mit Jahresanfang 2010 geöffnet werden soll, gleichzeitig aber auch neue Mindestanforderungen für die Qualifikation und damit die Zertifizierung von Lokführern gelten sowie die Fahrgastrechte gestärkt werden. Eine EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechtverordnung) soll demgemäß für alle Eisenbahnfahrten und -dienste gelten, d. h. nicht nur für den grenzüberschreitenden Verkehr, wie es ursprünglich geplant war. Sie sieht - vergleichbar der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigungen für große Verspätungen vor und regelt die Haftung der Unternehmen für die Fahrgäste und deren Gepäck, den Transport von behinderten Personen sowie die von den Eisenbahnunternehmen bereitzustellenden Informationen.

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