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Änderung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das ORF-Gesetz geändert werden, zur Begutachtung versendet. Analog zur Regelung der Abfertigung neu für Arbeitnehmer soll ab auch für Selbständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen werden. Selbständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind verpflichtet, analog zur Abfertigung neu für Arbeitnehmer 1,53 % ihrer Beitragsgrundlage nach dem GSVG in die Selbständigenvorsorge einzuzahlen; sonstige Selbständige können sich im Rahmen eines Opting-in-Modells zu einer solchen Beitragszahlung verpflichten. Die Begutachtungsfrist endet am .
Zum Gesetzesentwurf auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter: http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/218BE7AF-0CFF-433E-BDAA-B7EF0C357ACF/0/BMVG.pdf